PAK in alten Gebäuden: Erkennen und sicher sanieren

Was sind PAK und wo kommen sie vor?
PAK sind eine Gruppe von Kohlenwasserstoffen, die vor allem in Steinkohlenteer und Produkten daraus in hoher Konzentration vorkommen. In älteren Gebäuden (Bau vor ca. 1990) wurden teerhaltige Materialien genutzt, die stark PAK-belastet sind. Häufig findet man PAK in schwarzen Teerprodukten wie: Parkettklebern unter Holzfussböden, Dachpappen und Abdichtungsanstrichen (Teerpappe auf Dächern, Bitumen mit Teeranteil), Korkplatten-Dämmungen die mit Teer als Bindemittel hergestellt wurden (z.B. Korkdämmung an Kellerdecken), sowie in Gussasphalt-Fussböden und Schlacken-Schüttungen in alten Zwischendecken. Ein typisches Beispiel sind schwarze, klebrige Klebstoffschichten unter Parkett oder PVC: Viele solcher Kleber auf Teerbasis enthalten Benzo(a)pyren und andere PAK in hohen Mengen. Teer wurde damals wegen seiner Dämmeigenschaften und als Feuchtigkeitssperre geschätzt – etwa in Kellerabdichtungen.
Hinweis: Teer wird oft mit Bitumen verwechselt; wichtig zu wissen ist, dass reiner Steinkohlenteer etwa 1000-fach höhere PAK-Gehalte hat als Bitumen. Nach 1990 wurde Teer im Bau praktisch nicht mehr verwendet (in der Schweiz wegen Umweltschutzauflagen). Neuere bitumenbasierte Produkte haben deutlich geringere PAK-Anteile.

Wie werden PAK erkannt?
Sichtbar sind PAK-haltige Materialien oft als schwarze, teerartige Schichten oder Massen. Zum Beispiel: Beim Entfernen eines alten Parkettbodens kommt eine schwarz-braune Kleberschicht zum Vorschein – dies deutet stark auf Teer/PAK-Kleber hin.

Typischer Geruch: Teerhaltige Stoffe können einen intensiven, stechenden bis phenolartigen Geruch haben (besonders bei Erwärmung). Allerdings ist Geruch keine zuverlässige Methode, da PAK selbst geruchlos sein können – oft riecht man andere Bestandteile.

Materialproben sind der sichere Weg: in Laboranalysen (z.B. Gaschromatographie) lässt sich der Gehalt an Leit-PAK bestimmen. Vor Sanierungen alter Böden und Dächer sollte der PAK gehalt daher gezielt überprüft werden.
In der Praxis wird bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 oft pauschal angenommen, dass z.B. bituminöse Kleber PAK-belastet sind. Erfahrene Sanierer planen daher vorsorglich Schutzmassnahmen und Entsorgung für PAK, auch ohne Analyse. Dies kann jedoch zu Mehrkosten führen, wenn nicht PAK haltige Materialien aufwändiger saniert und entsorgt werden müssen.

Letztlich kann nur eine Labordiagnose die genaue Konzentration liefern. Für die Bewertung gibt es Richtwerte: Der Bund definiert z.B. im Strassenbau einen PAK-Gehalt >5000 mg/kg als stark belastet. In Gebäuden werden solche Mengen in Teerklebern durchaus erreicht.


Wie dringend sollen PAK entfernt werden?
PAK gelten als krebserregend, insbesondere über Hautkontakt und Einatmen von Stäuben und Dämpfen. Solange PAK-haltige Schichten ungestört und abgedeckt sind (z.B. Teerkleber unter einem dichten Bodenbelag), ist die akute Gefährdung gering. Doch bei Sanierung oder beschädigtem Belag steigt das Risiko. Bei regelmässigem Hautkontakt (z.B. Teerflanken in offenen Rissen) oder spürbarem Geruch ist schnelles Handeln geboten.

Insgesamt wird empfohlen, PAK-haltige Baustoffe mittelfristig zu entfernen – auch aus Umweltgründen, da PAK in den Untergrund auswaschen können. Bei Umbauten müssen diese Stoffe wie Asbest oder PCB vorrangig saniert werden. Ist ein sofortiger Ausbau nicht möglich, sollten zumindest Barrieren geschaffen werden (z.B. provisorischer Versiegelungsanstrich über teerhaltigen Bodenbelägen, um Staub/Abdampfen zu reduzieren).

Die Dringlichkeit hängt zudem von der Nutzung ab: In Wohnräumen sollte man PAK-Quellen nicht tolerieren – besonders wenn Kinder anwesend sind (Kinder könnten z.B. über staubige Böden PAK aufnehmen). Bei fest eingebauten PAK (z.B. Dachpappe auf dem Dach, von aussen abgeschlossen) ist die Dringlichkeit geringer, aber auch hier sind PAK spätestens bei einer Dachsanierung zu entsorgen.


Wie werden PAK entfernt?
Die Sanierung PAK-haltiger Materialien erfordert vor allem Massnahmen gegen Staub und Hautkontakt. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist essenziell: Dazu gehören Atemschutz (idealerweise Gebläsefiltermaske oder Pressluft für längere Arbeiten), Einwegoveralls (Kat.3, Typ 5/6, dicht gegen Stäube) und chemikalienbeständige Handschuhe. Als Erstes wird der Arbeitsbereich abgesperrt und Unbefugte ferngehalten. Beim Entfernen von z.B. teerhaltigem Parkettkleber sollte mechanisch vorgegangen werden (Schaber, Fräse) – ohne grosse Hitzeentwicklung. Abbeizen ist wegen der Giftigkeit der entstehenden Pampe weniger üblich. Wichtig ist eine staubarme Arbeitsweise: z.B. Fräsen mit Absaugung oder vorheriges Ablösen ganzer Kleberplatten (manchmal lassen sich teerhaltige Kleber in Stücken abhebeln).

Keinesfalls schleifen ohne Absaugung, da so feinste PAK-Stäube entstehen würden. Das Material ist sofort in dicht schliessende Behälter aufzunehmen. Für Dachpappen gilt ähnliches: Möglichst im Ganzen abnehmen, nicht heiss abflammen (Flamme würde PAK verbrennen und extrem gefährliche Rauchgase freisetzen). Falls Schneidbrenner eingesetzt werden müssen, ist Vollatemschutz und Lüftung nötig. Nach dem Ausbau folgt die gründliche Reinigung: Alle Oberflächen werden mit Industriestaubsaugern (Filterklasse H) abgesaugt und anschliessend feucht gewischt. Dies verhindert die weitere Verbreitung von PAK-Staub.

Hygienevorschriften sind streng zu beachten: Keine Pausen im Kontaminationsbereich, vor Essen/Trinken Hände und Gesicht reinigen, Arbeitskleidung nicht mit in saubere Bereiche nehmen. Bei grossflächigen Sanierungen (z.B. Hallenboden mit PAK) werden oft Zonen mit Unterdruck und Schleusen eingerichtet, ähnlich wie bei Asbest, um Staub nicht nach aussen dringen zu lassen.
 

Wie hoch ist das Risiko bei der Bearbeitung? 
PAK-Stoffe sind hochgefährlich für die Gesundheit, vor allem durch ihren krebserregenden Effekt. Viele PAK-Verbindungen sind stark krebserzeugend und erbgutverändernd. Bei Arbeiten an PAK-haltigen Materialien besteht Gefahr über zwei Wege: erstens Einatmen von Staub oder Rauch, zweitens Hautkontakt mit Teer/Staub.

Feine PAK-haltige Partikel können in die Lunge gelangen und dort langfristig Krebs auslösen (insbesondere Lungen- und Bronchialkarzinome sind bei chronischer Exposition bekannt). Über die Haut können PAK ebenfalls aufgenommen werden. Teerarbeiter hatten z.B. gehäuft Hautkrebs an exponierten Stellen. Kurzfristig können PAK Reizungen der Augen, Atemwege und Haut hervorrufen – Teerstaub kann z.B. zu Hautausschlag oder Augenbrennen führen. Typisch ist der intensive Geruch bei der Arbeit, der schon in niedriger Konzentration wahrnehmbar ist und Kopfschmerzen oder Übelkeit hervorrufen kann. PAK-Schäden treten meist erst nach langer Latenz (Jahre bis Jahrzehnte) auf, weshalb strikte Vorsorge nötig ist. Wer ohne Schutz Teerbeläge entfernt, riskiert in späteren Jahren Krebs oder Organ-Schäden. Daher schreibt die SUVA analog zum Umgang mit Asbest/PCB auch bei PAK entsprechende Schutzmassnahmen vor.

Kurz: Das Bearbeitungsrisiko ist hoch: ohne Schutz ist eine Gefährdung quasi sicher, mit Schutz lassen sich die Risiken aber deutlich reduzieren.


Wie werden PAK entsorgt?
PAK-haltige Abfälle müssen fachgerecht gemäss kantonalen Vorschriften entsorgt werden. In der Praxis bedeutet dies: Teerhaltige Baustoffe dürfen nicht ins normale Recycling oder auf Inertstoffdeponien. Brennbare PAK-Abfälle wie Teerpappe, teergetränkte Korkplatten, ausgebauter Klebstoff etc. werden in speziellen Verbrennungsanlagen entsorgt. Oft akzeptieren Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) solche Abfälle, sofern sie angemeldet sind, da die hohen Temperaturen PAK zerstören.

Grössere Mengen (z.B. Ausbauasphalt) können auch in Anlagen für Sonderabfälle oder in Zementwerken mitverbrannt werden. Mineralische Bauteile mit PAK (z.B. teerhaltiger Gussasphalt an Bauteilen) gelten ab gewissen Konzentrationen als Sonderabfall – in der Schweiz ist Strassen-Ausbauasphalt mit >1000 mg/kg PAK als teerhaltig klassiert und muss separat behandelt werden.

Für Gebäudeabfälle existieren ähnliche Grenzwerte: In der Altlasten-Verordnung (AltlV) und VVEA sind z.B. für Auffüllungen Grenzwerte festgelegt. Praktisch werden PAK-Abfälle getrennt gesammelt (z.B. in Big-Bags) und zur Verbrennung gebracht. Asche und Rückstände aus der Verbrennung, die Schwermetalle enthalten können, werden anschliessend deponiert.

Wichtig ist: Kein PAK-haltiges Material darf unkontrolliert deponiert oder wiederverwendet werden. In manchen Fällen, etwa bei PAK-belastetem Beton (nur oberflächliche Imprägnierung), kann der Beton recycelt werden, wenn die PAK-Schicht vollständig abgefräst und als Sonderabfall entfernt wurde. Ansonsten gilt eher der Grundsatz “Verbrennen statt Verkippen”. In jedem Fall sollte eine Dokumentation erfolgen, damit die Entsorgung nachverfolgt werden kann.


Wie lauten die gesetzlichen Richtlinien? 
PAK sind kein einzelner Stoff, sondern eine Stoffgruppe – es gibt daher kein direktes „PAK-Verbot“.
Allerdings regeln verschiedene Vorschriften den Umgang: Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) der Schweiz beschränkt Emissionen von PAK z.B. in Industrieprozessen.

Im Baubereich ist insbesondere die Altlasten-Verordnung (AltlV) relevant, die Prüf- und Sanierungswerte für PAK im Boden vorgibt (z.B. 25 mg/kg Benzo[a]pyren als Richtwert in Spielplatzböden).

Für Produkte: Teer im Strassenbau wurde seit den 1990ern durch Bitumen ersetzt; in Spielplatzbelägen sind PAK-haltige Altreifen verboten (EU-Grenzwert 0,5 mg/kg in Spielzeug).

Bei Sanierungen greift das Arbeitsrecht: PAK-haltige Materialien gelten als krebserzeugende Gefahrstoffe (gemäss Chemikaliengesetz sind einige PAK als CMR-Stoffe eingestuft). Die SUVA verlangt daher gemäss Unfallverhütungsgesetz die Umsetzung von Schutzmassnahmen analog Gefahrstoffen.

Entsorgungsrechtlich fallen PAK-Abfälle unter die VVEA/VeVA: es gibt Abfallcodes (z.B. AVV 17 03 01 für teerhaltigen Abfall) und Nachweispflichten. Kantonale Merkblätter – etwa “Schadstoffe bei Rückbau (Baustoffe)” – nennen PAK neben Asbest und PCB als zu identifizierende Schadstoffe.

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