Was ist Radon und wo kommt es vor?
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das aus dem Boden kommt. In der Schweiz ist praktisch das gesamte Landesgebiet betroffen. Radon entsteht durch den Zerfall von Uran und dringt aus durchlässigem Untergrund in Häuser ein – vor allem Kellerräume und Erdgeschosse können belastet sein. Hohe Radonkonzentrationen treten besonders in Regionen mit uranhaltigem Gestein auf, z.B. im Alpenraum und Jura (Granit, Karst).
Aber auch im Mittelland gibt es lokal Gebiete mit erhöhten Werten. Typische Eintrittswege sind Risse und Fugen in Bodenplatten, undichte Stellen an Rohrdurchführungen, nicht abgedichtete Kellertüren und/oder -fenster. Radon kann auch durch Wände und Böden eindringen, allerdings in geringerem Ausmass.
Neubauten werden seit ca. 1994 oft mit Radon-Schutz (Abdichtung) geplant, doch Altbauten – speziell mit Naturboden im Keller oder alten Fundamenten – können Radon aus dem Erdreich direkt einströmen lassen.
Wichtig: Radon ist farb- und geruchlos, man bemerkt es nicht ohne Messung. Es sammelt sich vor allem in schlecht belüfteten Räumen am Boden (Keller, Souterrainwohnungen). In höher gelegenen Stockwerken ist die Konzentration meist niedriger.
Wie erkennt man Radon?
Da Radon sinnlich nicht wahrnehmbar ist, erfolgt die Erkennung ausschliesslich durch Messungen. Üblich sind Radonmessgeräte oder Dosimeter, die über eine gewisse Zeit (oft 3-12 Monate, idealerweise in der Heizperiode) in den Räumen aufgestellt werden.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt Hausbesitzern, Radonmessungen vorzunehmen. Eine einfache Orientierung bietet die Radonkarte der Schweiz, die Gebiete mit höherer Wahrscheinlichkeit für >300 Bq/m³ ausweist.
Diese Karte ersetzt aber keine Messung im konkreten Gebäude, da die lokalen Unterschiede gross sein können. Radonmessungen in Schulen und Kindergärten sind obligatorisch, um gefährdete Gebäude früh zu erkennen. Das BAG und kantonale Behörden informieren zudem mit Kampagnen (“Radoncheck”) die Bevölkerung. Kurzzeitmessungen können erste Hinweise geben, aber für die Beurteilung gilt der Jahresmittelwert als massgeblich. Symptome liefert Radon erst sehr spät – es gibt keine akuten Anzeichen wie Geruch oder Reizung.
Wie dringend muss Radon saniert werden?
Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. In der Schweiz werden jährlich 200–300 Todesfälle auf das Gas zurückgeführt. Deshalb gilt ein Referenzwert von 300 Bq/m³ (Becquerel pro Kubikmeter Luft). Wird dieser in Wohn- oder Aufenthaltsräumen überschritten, besteht Handlungsbedarf.
Die Dringlichkeit hängt von der Höhe der Überschreitung ab: Bei extrem hohen Werten (>1'000 Bq/m³) sollten Sanierungsmassnahmen innerhalb weniger Monate erfolgen – in Schulen z.B. schreibt der Bund mittlerweile vor, dass bei solchen Werten sofort gehandelt werden muss (Frist unter einem Jahr). Liegen Werte moderat über 300 Bq/m³, sollte innerhalb von wenigen Jahren saniert werden. Unterschreitet man 300 Bq/m³, ist keine akute Massnahme zwingend, aber es wird empfohlen, so niedrig wie vernünftigerweise möglich zu bleiben (Vorsorgeprinzip).
Wichtig: Jede Reduktion verringert das Risiko. Insbesondere Räume, in denen viel Zeit verbracht wird (Schlafräume, Büros im Keller) sollten möglichst geringe Radonkonzentrationen aufweisen – hier ist die Dringlichkeit höher als in selten genutzten Kellerräumen.
Wie wird Radon saniert?
Radonsanierung zielt darauf ab, das Eindringen des Gases zu verhindern oder es zügig zu verdünnen. Bauliche Massnahmen umfassen vor allem: abdichten, lüften, drucksteuern.
Konkret: Abdichten von Eindringstellen – Risse im Kellerboden und Wandfugen mit Dichtmassen schliessen, Öffnungen (z.B. Rohrdurchführungen) abdichten. Bei sehr undichtem Untergrund kann eine Radon-Sperrschicht (Folie, Beschichtung) auf dem Kellerboden eingebaut werden.
Unterdruck oder Überdruck: Man kann unter der Bodenplatte einen Radonbrunnen installieren, der mittels Ventilator das Radon unter dem Haus absaugt, bevor es ins Gebäude gelangt (Druckabsenkung unter dem Gebäude). Alternativ kann im Gebäude ein leichter Überdruck erzeugt werden (z.B. durch kontrollierte Lüftungsanlagen in Wohnräumen), sodass weniger Radon einsickert.
Oft ist die einfachste Lösung verstärkte Lüftung der betroffenen Räume: z.B. Installation von Ventilatoren im Kellerfenster, die kontinuierlich Frischluft zuführen und radonhaltige Luft hinausdrücken. Dies kann die Werte deutlich senken, muss aber dauerhaft betrieben werden. In Neubauten werden radondichte Bodenplatten und Folien unter dem Boden eingesetzt. In bestehenden Häusern kann man z.B. Kellerböden versiegeln (Epoxidharz-Anstrich) und Wände verputzen, um das Eindringen zu reduzieren. Jede Massnahme sollte mit einer Messung überprüft werden. Häufig kombiniert man mehrere Methoden um eine grösstmöglich Senkung der Konzentartion zu erreichen (z.B. Risse abdichten und Lüften). Bei Wohnräumen im Tiefparterre kann auch der Umbau des Raumes (Verlegung ins EG) eine Überlegung sein, falls sich die Sanierung schwierig gestaltet.
Wie hoch ist das Risiko bei der Bearbeitung:
Bei Radon-Sanierungsarbeiten selbst (z.B. beim Bohren von Abluftkanälen oder Arbeiten im Keller) besteht keine besondere akute Gefahr durch Radon für die Handwerker – ausser, der Keller hat extrem hohe Werte und ist schlecht belüftet, was aber mit Atemmaske und Durchzug entschärft werden kann.
Das Hauptrisiko liegt in der Langzeitexposition der Bewohner: Radon zerfällt in radioaktive Partikel (Radon-Töchter), die eingeatmet in der Lunge Strahlenschäden verursachen. Je länger und höher die Exposition, desto grösser das Lungenkrebsrisiko. Für einen Bauarbeiter, der kurzfristig Abdichtungen anbringt, ist die zusätzliche Strahlenbelastung gering, solange nach der Arbeit gelüftet wird. Im Gegensatz zu chemischen Schadstoffen gibt es bei Radon auch keine Kontaminationsrückstände – das Gas entfleucht, sobald man lüftet.
Wichtig ist die korrekte Durchführung der Sanierung: Pfusch könnte neue Risse erzeugen oder falsch platzierte Lüftungskanäle gar eine Erhöhung der Radon-Konzentration bewirken (z.B. ein Ventilator, der Kellerluft ins Gebäude bläst).
Arbeiten sollten also fachkundig geplant werden. Insgesamt ist das “Risiko bei der Bearbeitung” im Sinne von Arbeitsschutz gering – Radon erfordert eher Strahlenschutz über Monitoring, nicht klassisch Gefahrstoff-PPE wie Chemikalien.
Personen, die sanieren, sollten jedoch die Radonwerte kennen; bei extrem hohen Konzentrationen (tausende Bq) kann auch eine wenige Wochen dauernde Arbeit eine nennenswerte Dosis bedeuten. In solchen Fällen sind kurze Aufenthaltszeiten und Pausen an Frischluft sinnvoll.
Wie wird Radon entsorgt?
Radon selbst ist ein Gas – es gibt kein „Abfallprodukt“, das entsorgt werden müsste. Die Sanierung besteht in Abdichtung und Belüftung, daher fallen höchstens Baumaterialien (Bauschutt von Bohrungen, alte Kellerböden etc.) an, die aber nicht radioaktiv kontaminiert sind (Radon dringt als Gas durch, hinterlässt keine dauerhafte Aktivität im Material). Somit gibt es in der klassischen Abfallentsorgung keinen Sonderabfall in diesem Zusammenhang. Die aus dem Gebäude geförderte Radonluft wird einfach ins Freie geleitet, wo sich das Gas in der Atmosphäre stark verdünnt. Radon zerfällt mit einer Halbwertszeit von ~3,8 Tagen – in der freien Luft ist es daher bald ungefährlich.
Wie lauten die gesetzlichen Richtlinien?
Seit Januar 2018 gilt in der Schweiz ein Referenzwert von 300 Bq/m³ für Radon in Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen. Dieser Wert ist in der Strahlenschutzverordnung (StSV) festgelegt und orientiert sich an EU-Empfehlungen. Wird er überschritten, schreibt das Gesetz vor, dass Sanierungsmassnahmen getroffen werden müssen (wenn auch ohne starren Zeitrahmen). Für Schulen und Kindergärten wurde die Sanierungsfrist 2023 deutlich verkürzt – man unterstellt nun alle Räume dem strengsten Massstab und verlangt teils Sanierung binnen <1 Jahr.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze unterhalb des Referenzwerts zu halten, ansonsten greift die Suva mit Auflagen ein. Ausserdem besteht eine Messpflicht bei Neubauten in einigen Kantonen oder nach umfangreichen Energiesanierungen (da dichtere Gebäude Radon akkumulieren könnten).
Seit einigen Jahren müssen alle Schulen und Kindergärten gemessen werden. Die Baugesetzgebung verlangt bei Neubauten in Radongebieten radonsicheres Bauen – dies ist meist in kantonalen Bauverordnungen verankert. Auf Bundesebene gibt das Bundesamt für Gesundheit Richtlinien heraus, z.B. „Bauliche Massnahmen zum Radonschutz“.
Wer ein Haus mit hoher Belastung besitzt, kann je nach Wohnkantonen teils finanzielle Unterstützung für die Sanierung erhalten. Zudem ist Radon Bestandteil der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, die bei energetischer Sanierung auf ausreichende Lüftung hinweisen (damit die Radonkonzentration nicht durch Abdichtung steigt).
Kurz: Radon wird in der Schweiz als strahlenhygienisches Problem behandelt – mit einem gesetzlichen Referenzwert, Messkampagnen und Sanierungsempfehlungen, ist aber kein Verbotsstoff im eigentlichen Sinn, da Radon als Naturgas nicht „verboten“ werden kann. Die Verantwortung für niedrige Werte liegt beim Eigentümer, überwacht durch das BAG und kantonale Behörden.