Schimmel entsteht, wenn feuchte Oberflächen und nährstoffreiche Materialien zusammenkommen. Schimmelbefall beeinträchtigt die Wohnhygiene und kann die Gesundheit gefährden. Kleine Flecken können selbst entfernt werden, doch bereits mittelgrosser Bewuchs erfordert Fachpersonal. Wichtig ist, die Feuchtigkeitsursache zu identifizieren, den Befall vollständig zu entfernen und befallene Materialien sachgerecht zu verpacken und zu entsorgen. Vermieter und Mieter haben klare Pflichten: der Vermieter muss die Wohnung mängelfrei halten, der Mieter muss Schimmelbefall melden und korrekt lüften und heizen. Nur wenn bauliche und nutzungsbedingte Ursachen behoben werden, bleibt die Wohnung dauerhaft schimmelfrei.
Was ist Schimmel und wie entsteht er?
Schimmelpilze sind fadenförmige Mikroorganismen, die zur natürlichen Umwelt gehören. Ihre Sporen sind ständig in der Aussen‑ und Innenluft vorhanden und sehr widerstandsfähig. Erst wenn diese Sporen auf kühle, feuchte Materialien treffen, bildet sich sichtbarer Schimmelbefall. Wie bei allen Pilzen benötigen auch Schimmelpilze Feuchtigkeit, Nährstoffe und ein möglichst zugluftgeschütztes Klima.
Typische Nährstoffe sind Hausstaub, Papier, Karton, Tapeten und Holzwerkstoffe. Aus diesem Grund treten Schimmelprobleme besonders in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit auf. In Schlafzimmern kondensiert Atemfeuchtigkeit an kalten Aussenwänden, Küchen und Bäder produzieren beim Kochen oder Duschen viel Dampf, Kellerräume bleiben aufgrund der kühleren Temperaturen häufig zu feucht, und in Gebäuden mit undichten Bauteilen oder Leitungsschäden dringt Wasser ein. Feuchte Fugen, Fensterrahmen, Dachräume oder hinter Schränken und Tapeten sind weitere typische Fundorte.
Wie erkennt man Schimmel?
Schimmel macht sich nicht immer sofort bemerkbar. Erste Hinweise sind:
- Sichtbare Flecken: dunkle, schwarze, grüne oder graue Flecken auf Wänden, Decken oder in Fugen; sie treten vor allem an Aussenwänden, rund um Fenster und in Silikonfugen im Bad auf.
- Muffiger Geruch: selbst wenn keine Flecken zu sehen sind, kann ein modriger Geruch auf versteckten Befall hinweisen. Schimmel kann sich hinter Möbeln oder in der Wandstruktur entwickeln und sich über unsichtbare Sporen ausbreiten.
- Feuchtigkeitsanzeichen: beschlagene Fenster, feuchte Ecken, abblätternder Putz oder Stockflecken deuten auf ein Feuchtigkeitsproblem.
- Gesundheitssymptome: Reizungen von Augen, Haut oder Atemwegen sowie wiederkehrende Allergiesymptome können ebenfalls Hinweise sein.
Für die Einschätzung der Gefährdung werden drei Befallskategorien unterschieden:
- Kategorie 0 (Spuren bis ca. 10×10 cm): wenige, oberflächliche Flecken. Gesundheitlich und bauphysikalisch meist unproblematisch.
- Kategorie 1 (bis ca. 70×70 cm an einer Stelle): oberflächlicher Schimmelbewuchs. Aus gesundheitlicher Sicht inakzeptabel; der Befall sollte vollständig entfernt werden.
- Kategorie 2 (grössere oder mehrere Stellen, Befall in tieferen Schichten): gesundheitlich absolut inakzeptabel; er deutet oft auf bauliche Probleme hin und erfordert eine umgehende Abklärung durch Fachleute.
Wie dringend muss Schimmel entfernt werden?
Je stärker der Befall, desto dringender ist die Sanierung:
- Geringer Befall (Kategorie 0): kleine Schimmelflecken können von Laien beseitigt werden. Wichtig ist, die Ursache zu klären und die Feuchtigkeit zu reduzieren, damit sich der Pilz nicht ausbreitet.
- Grösserer Befall (Kategorie 1 oder 2): sobald der Bewuchs grösser als 10 × 10 cm ist, mehrere Stellen betrifft oder sich in die tieferen Schichten ausgedehnt hat, ist er aus gesundheitlicher Sicht inakzeptabel. Hier besteht die Gefahr langfristiger gesundheitlicher Schäden und einer Schädigung der Bausubstanz; die Sanierung sollte daher umgehend durch eine spezialisierte Fachfirma erfolgen.
Schimmel sollte nie einfach überstrichen werden, da er unter der Farbe weiterwächst. Eine Sanierung ist nur erfolgreich, wenn Feuchtequellen erkannt und beseitigt werden – dazu gehören undichte Bauteile, Leitungsschäden oder falsches Lüftungs‑ und Heizverhalten.
Wie entfernt man Schimmel?
Die Vorgehensweise hängt vom Umfang des Befalls und vom Untergrund ab. Folgende Schritte haben sich bewährt:
- Vorbereitung und Schutz:
Bei jeder Behandlung sollten Handschuhe, Einwegoverall mit Kapuze, Schutzbrille und ein Mund‑Nasen‑Schutz mit P2‑Filter getragen werden. Personen mit Atemwegsbeschwerden oder Allergien sollten die Arbeiten nicht selbst durchführen. Vor Beginn werden betroffene Stellen angefeuchtet, um den Sporenflug zu verringern, und angrenzende Bereiche werden abgedeckt oder abgetrennt. - Reinigung und Desinfektion
- Glatte, undurchlässige Oberflächen (Metall, Glas, Keramik):
Schimmel kann mit Wasser und gewöhnlichen Haushaltsreinigern abgewaschen werden; das Wasser sollte häufig gewechselt werden. - Rauere Oberflächen (Putz, Holz):
Nach dem Reinigen und Trocknen empfiehlt sich eine Desinfektion mit wässriger Javel‑Lösung oder 70–80 % Ethylalkohol. Bei porösen Materialien wie Tapeten und Gipskartonplatten müssen die befallenen Baustoffe ausgebaut und entsorgt werden, sonst wuchert der Pilz weiter.
Holz: Oberflächliche Holzbläue beeinträchtigt die Tragfähigkeit nicht, tiefer Befall kann jedoch die Statik beeinflussen und sollte von Experten beurteilt werden. - Trocknen und Ursachen beheben: Nach der Reinigung müssen die betroffenen Bauteile rasch getrocknet werden. Gleichzeitig müssen bauliche Mängel oder Nutzungsmuster (undichte Dächer, Rohrbrüche, mangelhafte Dämmung, falsches Lüften und Heizen) behoben werden. Andernfalls kehrt der Schimmel zurück.
- Professionelle Sanierung: Schimmelbefall der Kategorien 1 und 2 darf nur durch Fachfirmen beseitigt werden. Diese Firmen arbeiten mit Unterdruckbereichen und filtrieren die Luft, um Sporen zu verhindern. Sie halten sich an die SUVA‑Merkblätter und an die Schimmelpilzrichtlinie des Maler‑ und Gipserverbands.
Wie hoch ist das Risiko bei der Bearbeitung?
Schimmelpilzsporen können eine Vielzahl von Gesundheitsproblemen verursachen:
- Die Lungenliga warnt, dass Schimmelsporen Augen, Atemwege und Haut reizen können; langfristig drohen chronische Bronchitis oder Asthma, und es können Allergien entstehen. Für Personen mit geschwächtem Immunsystem sind Schimmelpilze besonders gefährlich, da sie Infektionen auslösen können.
- Das Merkblatt des Kantons Basel-Stadt hält fest, dass starker oder langandauernder Befall zu Reizungen von Augen, Haut und Atemwegen führen kann; chronische Bronchitis oder Asthma bronchiale sind mögliche Folgen.
- Bei der Entfernung können Schimmelsporen leicht in die Luft gelangen. Deshalb sollten Arbeiten nur mit geeigneter Schutzausrüstung und unter feuchter Reinigung (kein Staubsauger ohne HEPA‑Filter) durchgeführt werden. Professionelle Firmen verwenden Unterdruckzonen und HEPA‑Filter, um eine Verbreitung zu verhindern.
Wie wird Schimmel entsorgt?
Mit Schimmelpilz befallene Materialien dürfen nicht einfach im Hauskehricht landen. Das Entsorgungskonzept hängt vom Material und der Befallsstärke ab:
- Verpacken: Schimmelbefallene Baustoffe und Einrichtungsgegenstände müssen staub‑ und luftdicht in Folie oder Plastiksäcken verpackt werden, um den Sporenflug zu vermeiden.
- Trennen: Poröse Materialien wie Tapeten, Gipskarton, Dämmstoffe oder stark befallenes Holz können die Sporen nicht vollständig freigeben und müssen ausgebaut und entsorgt werden. Glatte Materialien können nach gründlicher Reinigung weiterverwendet werden.
- Entsorgungsweg: Für grössere Mengen oder Bauschutt empfiehlt es sich, die verpackten Materialien in einem Container für Baumischabfall oder Sperrmüll zu entsorgen. Der Entsorger sollte über den Schimmelbefall informiert werden, damit der Abfall in einer thermischen Verwertungsanlage verbrannt wird. Kleinere Mengen aus dem Haushalt können, sofern gut verpackt, über den Hauskehricht entsorgt werden. In jedem Fall dürfen die Sporen nicht in Sortieranlagen gelangen.
Wie lauten die gesetzlichen Richtlinien?
Für Schimmel gibt es in der Schweiz keine spezielle Bundesgesetzgebung wie beim Asbest. Die folgenden Regeln sind jedoch relevant:
- Pflichten von Vermietern und Mietern: Nach dem Obligationenrecht (OR Art. 256–259) muss der Vermieter das Mietobjekt in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben und unterhalten. Treten Mängel wie Schimmel auf, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich schriftlich informieren und hat Anspruch darauf, dass der Mangel behoben wird. Bei gravierenden Schäden ist eine Mietzinsreduktion möglich.
- Meldepflicht und Beweissicherung: Der Mieter sollte den Befall dokumentieren (Fotografien, Protokoll), den Vermieter schriftlich zur Behebung auffordern und bis zur Klärung der Ursache keine Schuld eingestehen.
- Sanierung durch Fachfirmen: Bei Befall der Kategorien 1 und 2 schreiben die Merkblätter der Medizinischen Dienste vor, dass die Sanierung ausschliesslich durch qualifizierte Fachfirmen nach den Vorgaben der SUVA Schweiz erfolgen muss. Diese Firmen müssen ihre Mitarbeitenden schützen und für Unterdruck, Filtration und ordnungsgemässe Entsorgung sorgen.
- Intervention der Behörden: Gesundheitsdepartemente können aufgrund kantonaler Gesundheitsgesetze die Eigentümer verpflichten, die Wohnhygiene wiederherzustellen. Die Medizinischen Dienste beraten bei Unklarheiten und können Fachleute vermitteln.
- Empfohlene Raumklimawerte: Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt während der Heizperiode eine relative Raumluftfeuchtigkeit von 30–50 %; bei sehr kalten Wintertagen unter 40 %. Häufiges Stosslüften (mindestens drei‑mal täglich 5–10 Minuten mit Durchzug) und richtiges Heizen beugen Feuchtigkeit und damit Schimmel vor. Möbel sollten mindestens 10 cm Abstand zu Aussenwänden haben, um die Luftzirkulation zu gewährleisten.